FINKA FLITZER · MIETWAGEN MALLORCA

Mietbedingungen Mietwagen

Nachfolgend findest Du die allgemeinen Mietbedingungen für die Fahrzeugvermietung durch Finka Flitzer S.L.

Stand: September 2026
Wichtig für Deine Buchung:

Die konkreten Konditionen zu Fahrzeug, Mietzeitraum, Versicherung, Selbstbeteiligung, Kaution und gegebenenfalls gebuchten Zusatzleistungen ergeben sich aus Deiner Buchungsbestätigung und dem jeweiligen Mietvertrag.

Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gebucht, wird für jedes Fahrzeug ein eigener Mietvertrag geschlossen.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch Finka Flitzer S.L. an den jeweiligen Mieter.

Maßgeblich für die konkrete Buchung sind neben diesen Mietbedingungen die bei der Buchung ausgewiesenen Fahrzeug-, Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Angaben im jeweiligen Mietvertrag.

Bei der gleichzeitigen Buchung mehrerer Fahrzeuge wird für jedes Fahrzeug ein eigener Mietvertrag geschlossen. Die für Versicherung, Kaution, Fahrer und sonstige Konditionen maßgeblichen Angaben beziehen sich jeweils auf das im betreffenden Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug.

2. Mietzeit, Verlängerung und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt unabhängig von der tatsächlichen Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Das Fahrzeug ist am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Abstimmung und Bestätigung durch Finka Flitzer.

Bei einer nicht vereinbarten verspäteten Rückgabe können die zusätzliche Mietzeit sowie die Finka Flitzer hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet werden.

Eine verspätete Abholung verlängert den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich nicht.

Bei freiwilliger vorzeitiger Rückgabe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung nicht genutzter Mietzeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3. Fahrzeugkategorien und individuelle Konditionen

Finka Flitzer kann die Fahrzeuge insbesondere den Kategorien Kleinwagen, Mittelklasse, Oberklasse und Luxusklasse zuordnen.

Je nach Fahrzeug bzw. Fahrzeugklasse können insbesondere unterschiedliche Regelungen gelten hinsichtlich:

  • Mindestalter und Dauer des Führerscheinbesitzes,
  • Kaution,
  • Versicherungsschutz,
  • Selbstbeteiligung,
  • Zusatzversicherungen und Zusatzdeckungen.

Entscheidend sind die bei der jeweiligen Buchung und im Mietvertrag ausgewiesenen Konditionen.

4. Nutzung des Fahrzeugs

Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich ausschließlich auf Mallorca genutzt werden. Das Verlassen der Insel ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Finka Flitzer nicht gestattet.

Eine Überlassung des Fahrzeugs an Personen, die nicht als Fahrer zugelassen sind, ist nicht gestattet.

Das Fahrzeug darf insbesondere nicht für Renn- oder Motorsportveranstaltungen, gewerbliche Personenbeförderung, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder für zweckfremde gewerbliche Transporte verwendet werden.

Offroad-Fahrten sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Gelände und Wege, die aufgrund ihres Zustands erkennbar nicht für die Nutzung mit normalen Personenkraftwagen geeignet sind.

Die Benutzung üblicher, mit einem normalen Pkw befahrbarer Zufahrtswege ist auch dann zulässig, wenn diese nicht asphaltiert sind.

5. Berechtigte Fahrer und Führerschein

Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen bzw. von Finka Flitzer ausdrücklich zugelassenen Fahrern geführt werden.

Jeder Fahrer muss über eine gültige, für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

Der Führerschein muss grundsätzlich seit mindestens zwei Jahren gültig sein.

Je nach Fahrzeugklasse können zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Mindestalter oder Dauer des Führerscheinbesitzes, gelten. Diese werden bei der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.

Individuelle abweichende Vereinbarungen mit Finka Flitzer bleiben möglich, soweit gesetzliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen eingehalten werden.

6. Kilometer

Während des vereinbarten Mietzeitraums sind sämtliche gefahrenen Kilometer im Mietpreis enthalten. Eine Kilometerbegrenzung besteht nicht.

7. Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem für das konkret gebuchte Fahrzeug und den gebuchten Tarif geltenden Versicherungsumfang.

Art und Umfang des Versicherungsschutzes sowie eine gegebenenfalls bestehende Selbstbeteiligung werden bei der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.

Finka Flitzer kann Fahrzeuge oder Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung anbieten.

Entscheidend sind die für die konkrete Buchung ausgewiesenen Konditionen.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, diese Mietbedingungen oder maßgebliche Versicherungsbedingungen können Versicherungsschutz bzw. Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Regelungen eingeschränkt sein oder entfallen.

8. Reifen-, Felgen-, Glas- und Unterbodenschutz

Schäden an Reifen, Felgen, Glas und Unterboden sind nur dann von einer entsprechenden Zusatzdeckung umfasst, wenn diese für die konkrete Buchung vereinbart wurde.

Die Zusatzdeckung kann abhängig von Fahrzeug und Tarif bereits enthalten, kostenfrei eingeschlossen oder gegen Aufpreis buchbar sein.

Ob die Zusatzdeckung besteht, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.

Besteht keine entsprechende Zusatzdeckung, sind solche Schäden nicht von dieser Zusatzdeckung erfasst.

9. Kaution

Ob und in welcher Höhe eine Kaution erforderlich ist, richtet sich nach Fahrzeug, Fahrzeugklasse und Tarif.

Die für die konkrete Buchung geltende Kaution wird bei der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.

Finka Flitzer kann für einzelne Fahrzeuge oder Tarife auf eine Kaution verzichten.

Eine Kaution ist nicht mit einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung gleichzusetzen.

10. Fahrzeugzustand und Schadendokumentation

Der Mieter hat Gelegenheit, das Fahrzeug bei Übernahme zu überprüfen. Vorhandene Schäden bzw. Gebrauchsspuren können von Finka Flitzer dokumentiert werden.

Finka Flitzer kann das Fahrzeug bei Übergabe und Rückgabe fotografisch dokumentieren.

Dem Mieter wird empfohlen, ebenfalls eigene Fotos oder Videos bei Übernahme und Rückgabe anzufertigen.

Während der Mietzeit auftretende Schäden, Defekte oder Verluste sind Finka Flitzer unverzüglich mitzuteilen.

11. Unfall, Panne, Defekt und Abschleppen

Bei einem Unfall, einer Panne oder einem technischen Defekt ist Finka Flitzer unverzüglich zu informieren.

Soweit erforderlich bzw. gesetzlich vorgesehen, ist bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Aufklärung eines Schadens vollständig mitzuwirken und erforderliche Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Reparaturen, Werkstattarbeiten oder Abschleppmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung von Finka Flitzer beauftragt werden, soweit nicht aufgrund eines Notfalls sofortiges Handeln erforderlich ist.

Bei einem technischen Defekt, den der Mieter nicht zu vertreten hat, trägt der Mieter die hieraus entstehenden Kosten nicht, soweit keine anderweitige vertragliche oder gesetzliche Regelung eingreift.

Vom Mieter verursachte notwendige Abschlepp-, Bergungs- oder Reparaturkosten können dem Mieter berechnet werden.

12. Fehlbetankung

Das Fahrzeug darf ausschließlich mit dem für das jeweilige Fahrzeug vorgesehenen Kraftstoff betankt werden.

Schäden und Kosten infolge einer Fehlbetankung sind nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Der Mieter trägt die durch eine von ihm zu verantwortende Fehlbetankung entstehenden Kosten, insbesondere für Abschleppen, Entleeren bzw. Reinigen des Kraftstoffsystems sowie notwendige Reparaturen.

13. Tankregelung

Das Fahrzeug ist grundsätzlich mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde.

Wird das Fahrzeug vollgetankt übernommen, ist es entsprechend vollgetankt zurückzugeben.

Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand zurückgegeben, werden die Kosten des fehlenden Kraftstoffs sowie eine Betankungs-/Servicepauschale von 30,00 € berechnet.

14. Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere und Zubehör

Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere und überlassenes Zubehör sind sorgfältig aufzubewahren und vollständig zurückzugeben.

Bei Verlust oder vom Mieter zu vertretender Beschädigung des Fahrzeugschlüssels trägt der Mieter die tatsächlich entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere für Ersatzschlüssel, Programmierung bzw. Codierung und gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen am Fahrzeug.

15. Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich gestattet.

Der Mieter bzw. Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass das Tier entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß gesichert wird. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um Beschädigungen und übermäßige Verschmutzungen des Fahrzeugs durch das Tier zu vermeiden.

Für durch ein mitgeführtes Tier verursachte Schäden sowie eine erforderliche Sonderreinigung haftet der Mieter nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

16. Reinigung und Rauchverbot

Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln.

Ist aufgrund einer über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzung eine Sonderreinigung erforderlich, kann hierfür eine Reinigungspauschale von bis zu 45,00 € berechnet werden.

Rauchen ist in sämtlichen Mietfahrzeugen untersagt.

Ist aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot eine intensive Reinigung erforderlich, kann hierfür eine Reinigungspauschale von bis zu 120,00 € berechnet werden.

17. Verkehrsverstöße, Parkverstöße und Bußgelder

Der Mieter bzw. verantwortliche Fahrer trägt die während seiner Mietzeit verursachten Bußgelder, Verwarnungen, Parkverstöße, Abschleppkosten und sonstigen behördlichen Gebühren.

Finka Flitzer ist berechtigt bzw. verpflichtet, die erforderlichen Mieter- und Fahrerdaten an zuständige Behörden zu übermitteln, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zulässig ist.

Muss Finka Flitzer einen behördlichen Vorgang bzw. einen Verkehrs- oder Parkverstoß bearbeiten, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € je Vorgang berechnet.

Das eigentliche Bußgeld bzw. die behördliche Forderung ist hierin nicht enthalten.

18. Fahrzeugübergabe und -rückgabe am Flughafen Palma

Übergabe

Bei einer vereinbarten Fahrzeugübergabe am Flughafen Palma stellt Finka Flitzer das Fahrzeug im Parkhaus auf Parkebene 5, 6 oder 7, abhängig von der Verfügbarkeit eines geeigneten freien Stellplatzes, ab.

Das Parkticket befindet sich im Fahrzeug. Das Fahrzeug wird verschlossen und der Fahrzeugschlüssel am vereinbarten Ort am Fahrzeug hinterlegt.

Der Kunde erhält anschließend ein Foto bzw. die zur Auffindung des Fahrzeugs erforderlichen Angaben einschließlich der Parkplatznummer.

Rückgabe

Bei der vereinbarten Rückgabe am Flughafen stellt der Mieter das Fahrzeug auf einem freien Stellplatz auf Parkebene 5, 6 oder 7 ab.

Das bei der Einfahrt gezogene Parkticket ist in der Mittelkonsole zu hinterlegen. Das Fahrzeug ist zu verschließen und der Fahrzeugschlüssel am vereinbarten Ort am Fahrzeug zu hinterlegen.

Anschließend übermittelt der Mieter Finka Flitzer ein Foto des abgestellten Fahrzeugs einschließlich der Parkplatznummer bzw. eindeutiger Standortangaben.

Dem Mieter wird empfohlen, zusätzlich Fotos des Fahrzeugzustands bei der Rückgabe anzufertigen.

Die beim Verlassen des Parkhauses anfallende Parkgebühr trägt jeweils die Partei, die das Fahrzeug aus dem Parkhaus herausfährt.

Der konkrete Ort der Schlüsselhinterlegung wird dem Kunden separat mitgeteilt.

19. Zahlung

Der vereinbarte Mietpreis ist grundsätzlich mit Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig, soweit für das jeweilige Angebot bzw. den Tarif keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

Zusatzleistungen, Zuschläge und sonstige vereinbarte Leistungen werden entsprechend der Buchung berechnet.

20. Stornierung

Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Finka Flitzer.

Bis 14 Tage vor Fahrzeugübergabe Kostenfrei – bereits gezahlter Mietpreis wird zu 100 % erstattet.
Weniger als 14 Tage bis 7 Tage vorher 25 % Stornokosten – 75 % Erstattung.
Weniger als 7 Tage bis 48 Stunden vorher 50 % Stornokosten – 50 % Erstattung.
Weniger als 48 Stunden vorher 100 % Stornokosten – grundsätzlich keine Erstattung.
Nichtanreise / No-Show 100 % des vereinbarten Mietpreises.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Finka Flitzer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

21. Optionale Storno-Option

Finka Flitzer kann gegen zusätzliches Entgelt eine erweiterte Storno-Option anbieten.

Wurde diese für die konkrete Buchung abgeschlossen, kann die Mietwagenbuchung bis 48 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe kostenfrei storniert werden.

Der bereits gezahlte Mietpreis wird in diesem Fall zu 100 % erstattet. Das für die Storno-Option selbst gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe gelten die regulären Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 20.

22. Ersatzfahrzeug und Fahrzeugtausch

Steht das gebuchte Fahrzeug aus technischen, organisatorischen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung, kann Finka Flitzer ein Fahrzeug gleicher oder höherer Kategorie ohne zusätzlichen Mietpreis bereitstellen.

Wird mit Zustimmung des Mieters ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie bereitgestellt, wird der Mietpreis entsprechend angepasst.

Weitergehende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.

23. GPS-Ortung und Fahrzeugdaten

Die Fahrzeuge können mit technischen Einrichtungen zur Bestimmung der Fahrzeugposition und gegebenenfalls weiterer fahrzeugbezogener Daten ausgestattet sein.

Eine Verarbeitung entsprechender Daten kann im Rahmen der geltenden gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere erfolgen, wenn:

  • das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird,
  • Verdacht auf Diebstahl oder unberechtigte Nutzung besteht,
  • das Fahrzeug außerhalb des vertraglich zulässigen Gebiets genutzt wird,
  • dies zur Wahrung berechtigter Rechte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Finka Flitzer.

24. Persönliche Daten im Fahrzeug

Vor der Rückgabe hat der Mieter soweit möglich persönliche Daten aus Navigations-, Telefon-, Multimedia- und sonstigen Fahrzeugsystemen zu entfernen.

Dies betrifft insbesondere gekoppelte Mobiltelefone, Kontakte, gespeicherte Navigationsziele und sonstige persönliche Daten.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis gilt spanisches Recht.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Palma de Mallorca als Gerichtsstand vereinbart.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte und zwingende Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.

26. Nebenabreden und Teilunwirksamkeit

Individuelle Vereinbarungen zwischen Finka Flitzer und dem Mieter bleiben unberührt.

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Finka Flitzer S.L. Mietwagen & Parkplatzservice auf Mallorca Stand: September 2026