FINKA FLITZER · MIETWAGEN MALLORCA

Mietbedingungen Mietwagen

Nachfolgend findest Du die allgemeinen Mietbedingungen für die Fahrzeugvermietung durch Finka Flitzer S.L.

Stand: Oktober 2026
Wichtig für Deine Buchung:

Mit der Buchungsbestätigung wird zunächst Deine Reservierung für das gebuchte Fahrzeug bzw. die gebuchte Fahrzeugkategorie und den vorgesehenen Mietzeitraum bestätigt. Die Buchungsbestätigung allein stellt noch keinen abgeschlossenen Mietvertrag dar.

Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages ist die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der erforderlichen Fahrerunterlagen, insbesondere eines gültigen Führerscheins sowie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Nach Prüfung der erforderlichen Angaben und Unterlagen erstellt Finka Flitzer den individuellen Mietvertrag und übermittelt diesen zur Unterzeichnung. Das Mietverhältnis kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.

Die konkreten Konditionen des Mietverhältnisses, insbesondere zu Fahrzeug, Mietzeitraum, Versicherung, Selbstbeteiligung, Kaution und gegebenenfalls gebuchten Zusatzleistungen, ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Mietvertrag. Die Buchungsbestätigung dokumentiert die zuvor vorgenommene Buchung bzw. Reservierung.

Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gebucht, wird für jedes Fahrzeug ein eigener Mietvertrag geschlossen.

1. Geltungsbereich, Buchung und Zustandekommen des Mietvertrages

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch Finka Flitzer S.L. an den jeweiligen Mieter.

Mit Abschluss der Buchung und Erhalt der Buchungsbestätigung wird das gebuchte Fahrzeug bzw. die gebuchte Fahrzeugkategorie für den vorgesehenen Mietzeitraum reserviert. Die Buchungsbestätigung allein stellt noch keinen abgeschlossenen Mietvertrag dar.

Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages und die Fahrzeugüberlassung ist die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der von Finka Flitzer angeforderten Fahrerunterlagen. Hierzu gehören insbesondere ein gültiger Führerschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Hauptfahrers und, soweit erforderlich, der weiteren Fahrer.

Finka Flitzer ist berechtigt, die übermittelten Angaben und Dokumente vor Abschluss des Mietvertrages zu prüfen.

Nach erfolgreicher Prüfung erstellt Finka Flitzer den individuellen Mietvertrag auf Grundlage der Buchung und der vereinbarten Konditionen und übermittelt diesen dem Mieter zur Unterzeichnung. Das Mietverhältnis kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.

Für das konkrete Mietverhältnis sind diese Mietbedingungen sowie die im individuellen Mietvertrag vereinbarten Konditionen maßgeblich. Bei Abweichungen zwischen allgemeinen Angaben aus dem Buchungsvorgang und dem anschließend abgeschlossenen individuellen Mietvertrag gehen die individuell vereinbarten Regelungen des Mietvertrages vor, soweit gesetzlich zulässig.

Werden erforderliche Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bereitgestellt oder liegen die Voraussetzungen für die Fahrzeugüberlassung nicht vor, ist Finka Flitzer nicht verpflichtet, einen Mietvertrag abzuschließen bzw. das Fahrzeug zu überlassen.

Bei der gleichzeitigen Buchung mehrerer Fahrzeuge wird für jedes Fahrzeug ein eigener Mietvertrag geschlossen. Die für Versicherung, Kaution, Fahrer und sonstige Konditionen maßgeblichen Angaben beziehen sich jeweils auf das im betreffenden Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug.

2.Mietzeit, Verlängerung und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt unabhängig von der tatsächlichen Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Das Fahrzeug ist am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Abstimmung und Bestätigung durch Finka Flitzer.

Bei einer nicht vereinbarten verspäteten Rückgabe können die zusätzliche Mietzeit sowie die Finka Flitzer hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet werden.

Eine verspätete Abholung verlängert den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich nicht.

Bei freiwilliger vorzeitiger Rückgabe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung nicht genutzter Mietzeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.Fahrzeugkategorien und individuelle Konditionen

Finka Flitzer kann die Fahrzeuge insbesondere den Kategorien Kleinwagen, Mittelklasse, Oberklasse und Luxusklasse zuordnen.

Je nach Fahrzeug bzw. Fahrzeugklasse können insbesondere unterschiedliche Regelungen gelten hinsichtlich:

  • Mindestalter und Dauer des Führerscheinbesitzes,
  • Kaution,
  • Versicherungsschutz,
  • Selbstbeteiligung,
  • Zusatzversicherungen und Zusatzdeckungen.

Entscheidend sind die im jeweiligen Mietvertrag ausgewiesenen Konditionen.

4.Nutzung des Fahrzeugs

Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich ausschließlich auf Mallorca genutzt werden. Das Verlassen der Insel ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Finka Flitzer nicht gestattet.

Eine Überlassung des Fahrzeugs an Personen, die nicht als Fahrer zugelassen sind, ist nicht gestattet.

Das Fahrzeug darf insbesondere nicht für Renn- oder Motorsportveranstaltungen, gewerbliche Personenbeförderung, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder für zweckfremde gewerbliche Transporte verwendet werden.

Offroad-Fahrten sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Gelände und Wege, die aufgrund ihres Zustands erkennbar nicht für die Nutzung mit normalen Personenkraftwagen geeignet sind.

Die Benutzung üblicher, mit einem normalen Pkw befahrbarer Zufahrtswege ist auch dann zulässig, wenn diese nicht asphaltiert sind.

5.Berechtigte Fahrer und Führerschein

Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen bzw. von Finka Flitzer ausdrücklich zugelassenen Fahrern geführt werden.

Jeder Fahrer muss über eine gültige, für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

Der Führerschein muss grundsätzlich seit mindestens zwei Jahren gültig sein.

Je nach Fahrzeugklasse können zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Mindestalter oder Dauer des Führerscheinbesitzes, gelten. Diese werden im Mietvertrag ausgewiesen.

Individuelle abweichende Vereinbarungen mit Finka Flitzer bleiben möglich, soweit gesetzliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen eingehalten werden.

Die zur Fahrzeugführung vorgesehenen Personen müssen Finka Flitzer vor Abschluss des Mietvertrages vollständig angegeben werden. Die erforderlichen Fahrerunterlagen, insbesondere Führerschein und gültiges Ausweisdokument, sind Finka Flitzer rechtzeitig zur Prüfung bereitzustellen.

Die erfolgreiche Prüfung und Freigabe der erforderlichen Fahrerunterlagen ist Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages und die Fahrzeugüberlassung.

Stellt sich nach Abschluss des Mietvertrages heraus, dass ein Fahrer die vereinbarten oder gesetzlichen Voraussetzungen zur Fahrzeugführung nicht erfüllt oder Angaben bzw. Unterlagen unrichtig oder ungültig sind, kann Finka Flitzer die Fahrzeugüberlassung verweigern.

6.Kilometer

Während des vereinbarten Mietzeitraums sind sämtliche gefahrenen Kilometer im Mietpreis enthalten. Eine Kilometerbegrenzung besteht nicht.

7.Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem für das konkret gebuchte Fahrzeug und den gebuchten Tarif geltenden Versicherungsumfang.

Art und Umfang des Versicherungsschutzes sowie eine gegebenenfalls bestehende Selbstbeteiligung werden im Mietvertrag ausgewiesen.

Finka Flitzer kann Fahrzeuge oder Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung anbieten.

Entscheidend sind die für das konkrete Mietverhältnis im Mietvertrag ausgewiesenen Konditionen.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, diese Mietbedingungen oder maßgebliche Versicherungsbedingungen können Versicherungsschutz bzw. Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Regelungen eingeschränkt sein oder entfallen.

8.Reifen-, Felgen-, Glas- und Unterbodenschutz

Schäden an Reifen, Felgen, Glas und Unterboden sind nur dann von einer entsprechenden Zusatzdeckung umfasst, wenn diese für das konkrete Mietverhältnis vereinbart wurde.

Die Zusatzdeckung kann abhängig von Fahrzeug und Tarif bereits enthalten, kostenfrei eingeschlossen oder gegen Aufpreis buchbar sein.

Ob die Zusatzdeckung besteht, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Besteht keine entsprechende Zusatzdeckung, sind solche Schäden nicht von dieser Zusatzdeckung erfasst.

9.Kaution

Ob und in welcher Höhe eine Kaution erforderlich ist, richtet sich nach Fahrzeug, Fahrzeugklasse und Tarif.

Die für das konkrete Mietverhältnis geltende Kaution wird im Mietvertrag ausgewiesen.

Finka Flitzer kann für einzelne Fahrzeuge oder Tarife auf eine Kaution verzichten.

Eine Kaution ist nicht mit einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung gleichzusetzen.

10.Fahrzeugzustand und Schadendokumentation

Der Mieter hat Gelegenheit, das Fahrzeug bei Übernahme zu überprüfen. Vorhandene Schäden bzw. Gebrauchsspuren können von Finka Flitzer dokumentiert werden.

Finka Flitzer kann das Fahrzeug bei Übergabe und Rückgabe fotografisch dokumentieren.

Dem Mieter wird empfohlen, ebenfalls eigene Fotos oder Videos bei Übernahme und Rückgabe anzufertigen.

Während der Mietzeit auftretende Schäden, Defekte oder Verluste sind Finka Flitzer unverzüglich mitzuteilen.

11.Unfall, Panne, Defekt und Abschleppen

Bei einem Unfall, einer Panne oder einem technischen Defekt ist Finka Flitzer unverzüglich zu informieren.

Soweit erforderlich bzw. gesetzlich vorgesehen, ist bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Aufklärung eines Schadens vollständig mitzuwirken und erforderliche Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Reparaturen, Werkstattarbeiten oder Abschleppmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung von Finka Flitzer beauftragt werden, soweit nicht aufgrund eines Notfalls sofortiges Handeln erforderlich ist.

Bei einem technischen Defekt, den der Mieter nicht zu vertreten hat, trägt der Mieter die hieraus entstehenden Kosten nicht, soweit keine anderweitige vertragliche oder gesetzliche Regelung eingreift.

Vom Mieter verursachte notwendige Abschlepp-, Bergungs- oder Reparaturkosten können dem Mieter berechnet werden.

12.Fehlbetankung

Das Fahrzeug darf ausschließlich mit dem für das jeweilige Fahrzeug vorgesehenen Kraftstoff betankt werden.

Schäden und Kosten infolge einer Fehlbetankung sind nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Der Mieter trägt die durch eine von ihm zu verantwortende Fehlbetankung entstehenden Kosten, insbesondere für Abschleppen, Entleeren bzw. Reinigen des Kraftstoffsystems sowie notwendige Reparaturen.

13.Tankregelung

Das Fahrzeug ist grundsätzlich mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde.

Wird das Fahrzeug vollgetankt übernommen, ist es entsprechend vollgetankt zurückzugeben.

Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand zurückgegeben, werden die Kosten des fehlenden Kraftstoffs sowie eine Betankungs-/Servicepauschale von 30,00 € berechnet.

14.Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere und Zubehör

Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere und überlassenes Zubehör sind sorgfältig aufzubewahren und vollständig zurückzugeben.

Bei Verlust oder vom Mieter zu vertretender Beschädigung des Fahrzeugschlüssels trägt der Mieter die tatsächlich entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere für Ersatzschlüssel, Programmierung bzw. Codierung und gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen am Fahrzeug.

15.Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich gestattet.

Der Mieter bzw. Fahrer ist selbst dafür verantwortlich