Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter die nachfolgenden Mietbedingungen als Bestandteil des Mietvertrages an.
MIETBEDINGUNGEN
FINKA FLITZER S.L.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch Finka Flitzer S.L. an den jeweiligen Mieter.
Maßgeblich für die konkrete Buchung sind neben diesen Mietbedingungen die bei der Buchung ausgewiesenen Fahrzeug-, Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Angaben im jeweiligen Mietvertrag.
Die Mietfahrzeuge können insbesondere den Kategorien Kleinwagen, Mittelklasse, Oberklasse und Luxusklasse zugeordnet werden. Die Zuordnung des gebuchten Fahrzeugs sowie die hierfür geltenden Konditionen werden im Rahmen der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.
2. MIETZEIT UND RÜCKGABE
Die Mietzeit beginnt unabhängig von der tatsächlichen Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, soweit Veränderungen nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch oder normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Für die Übergabe und/oder Rücknahme des Fahrzeugs außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Sonntag, 08:00 bis 18:00 Uhr, kann ein Zuschlag in Höhe von jeweils 25,00 € berechnet werden, sofern dieser bei der Buchung bzw. vor der Inanspruchnahme ausgewiesen wurde.
Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere oder Fahrzeugschlüssel kann den Mieter zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens und zusätzlicher Kosten verpflichten.
Die vereinbarte Mietgebühr ist grundsätzlich unabhängig davon zu zahlen, ob der Mieter das Fahrzeug während des gesamten gebuchten Zeitraums tatsächlich nutzt.
3. FAHRZEUGKATEGORIEN
Finka Flitzer kann die angebotenen Fahrzeuge insbesondere folgenden Kategorien zuordnen:
• Kleinwagen
• Mittelklasse
• Oberklasse
• Luxusklasse
Die Zuordnung dient unter anderem der Festlegung der für das jeweilige Fahrzeug geltenden Miet-, Kautions-, Versicherungs- und Selbstbeteiligungsbedingungen.
Entscheidend sind die bei der jeweiligen Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesenen Konditionen.
Finka Flitzer ist berechtigt, die Zuordnung einzelner Fahrzeugmodelle zu den Fahrzeugkategorien für zukünftige Buchungen anzupassen.
4. VERFÜGUNGSGEWALT UND EIGENTUMSSCHUTZ
Die Mietfahrzeuge verbleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt von Finka Flitzer oder des jeweiligen Fahrzeugeigentümers.
Eine Überlassung des Mietfahrzeugs an nicht als Fahrer zugelassene Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Finka Flitzer nicht gestattet.
Bei einer vertragswidrigen Überlassung des Fahrzeugs an Dritte kann Finka Flitzer den Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten beenden und die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.
Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf Mallorca genutzt werden.
Ein Verlassen der Insel mit dem Mietfahrzeug ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Finka Flitzer nicht gestattet.
5. BERECHTIGTE FAHRER
Das Fahrzeug darf ausschließlich von Personen geführt werden, die im Mietvertrag als berechtigte Fahrer eingetragen bzw. von Finka Flitzer ausdrücklich zugelassen wurden.
Der Fahrer muss über eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis verfügen und alle für die Nutzung des Fahrzeugs geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für einzelne Fahrzeugkategorien, insbesondere Oberklasse und Luxusklasse, können zusätzliche Voraussetzungen hinsichtlich Mindestalter, Führerscheinbesitz oder anderer Kriterien gelten. Diese werden vor Abschluss der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.
6. VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SELBSTBETEILIGUNG
Für die Mietfahrzeuge besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe des für das jeweils gebuchte Fahrzeug und den gewählten Tarif geltenden Versicherungsumfangs.
Art und Umfang des Versicherungsschutzes sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung werden dem Mieter im Rahmen der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.
Die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung kann insbesondere von Fahrzeugkategorie, Fahrzeugmodell, Tarif und gewähltem Versicherungsschutz abhängen.
Finka Flitzer kann für einzelne Fahrzeuge, Tarife oder zeitlich begrenzte Aktionen einen Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung anbieten.
Ein für eine bestimmte Buchung gewährter Verzicht auf eine Selbstbeteiligung gilt ausschließlich für diese konkrete Buchung und begründet keinen Anspruch auf entsprechende Konditionen bei späteren Buchungen.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen diese Mietbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder die maßgeblichen Versicherungsbedingungen können Versicherungsschutz und/oder vereinbarte Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Bestimmungen eingeschränkt sein oder entfallen.
7. KAUTION
Ob und in welcher Höhe eine Kaution zu hinterlegen ist, richtet sich nach dem gebuchten Fahrzeug, der Fahrzeugkategorie und dem gewählten Tarif.
Die für die konkrete Buchung geltende Kaution wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung bzw. im Mietvertrag ausgewiesen.
Finka Flitzer kann bei einzelnen Fahrzeugen, Tarifen oder Aktionen auf die Hinterlegung einer Kaution verzichten.
Ein Verzicht auf eine Kaution gilt ausschließlich für die jeweilige Buchung und begründet keinen Anspruch darauf, dass bei zukünftigen Buchungen ebenfalls keine Kaution verlangt wird.
Ist für das gebuchte Fahrzeug eine Kaution vorgesehen, ist diese spätestens bei Fahrzeugübernahme in der ausgewiesenen Höhe und auf die vereinbarte Weise zu hinterlegen bzw. zu autorisieren.
Insbesondere für Fahrzeuge der Oberklasse und Luxusklasse können höhere Kautionen vorgesehen werden.
Die Kaution dient der Absicherung berechtigter Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Eine Kaution ist nicht automatisch mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung gleichzusetzen.
8. SCHÄDEN UND HAFTUNG
Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übernahme zu überprüfen. Bereits vorhandene Schäden oder Mängel sind bei der Übernahme zu dokumentieren bzw. Finka Flitzer unverzüglich mitzuteilen.
Dem Mieter wird empfohlen, bei der Fahrzeugübernahme eigene Fotos des Fahrzeugs anzufertigen.
Während der Mietdauer auftretende Defekte, Schäden oder Verluste am Fahrzeug oder Zubehör sind Finka Flitzer unverzüglich mitzuteilen.
Vor der Beauftragung von Reparaturen oder sonstigen Arbeiten am Fahrzeug ist grundsätzlich die Zustimmung von Finka Flitzer einzuholen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
Bei einem Unfall ist Finka Flitzer unverzüglich zu informieren. Soweit erforderlich bzw. gesetzlich vorgesehen, ist die Polizei zu verständigen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Aufklärung eines Unfalls oder Schadens vollständig mitzuwirken und alle notwendigen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Schuldanerkenntnisse oder sonstige Erklärungen zur Haftungsfrage gegenüber anderen Unfallbeteiligten sollen ohne Abstimmung mit Finka Flitzer bzw. dem Versicherer nicht abgegeben werden.
Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Mietbedingungen besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Eine Erstattung nicht genutzter Restmiettage kann in einem solchen Fall ausgeschlossen sein.
9. BESONDERE PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und pfleglich zu behandeln und sämtliche für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Das Fahrzeug darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Finka Flitzer insbesondere nicht:
• für gewerbliche Personenbeförderung genutzt werden,
• für gewerbliche oder zweckfremde Waren- bzw. Materialtransporte verwendet werden,
• zum Abschleppen anderer Fahrzeuge eingesetzt werden,
• für Renn-, Motorsport- oder vergleichbare Veranstaltungen genutzt werden,
• über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beladen werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug angemessen gegen Diebstahl zu sichern.
10. REINIGUNG UND RAUCHVERBOT
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.
Wird das Fahrzeug in einem über das übliche Maß hinaus verschmutzten Zustand zurückgegeben und ist deshalb eine Sonderreinigung erforderlich, kann eine Reinigungspauschale von 45,00 € berechnet werden.
Das Rauchen im Mietfahrzeug ist nicht gestattet.
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot und hierdurch erforderlicher intensiver Reinigung kann eine Reinigungspauschale von 120,00 € berechnet werden.
Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters aufgrund eines gemeldeten Mangels ein Fahrzeugtausch durchgeführt und anschließend kein entsprechender Mangel festgestellt, kann für den zusätzlichen Aufwand einschließlich Reinigung und Fahrzeugübergabe eine administrative Pauschale von 75,00 € berechnet werden.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der vereinbarte Mietpreis ist grundsätzlich mit Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig, soweit im jeweiligen Angebot oder Tarif keine abweichende Zahlungsregel vereinbart wurde.
Zusatzleistungen, Zuschläge und sonstige bei der Buchung vereinbarte Leistungen werden entsprechend der jeweiligen Buchungsbestätigung berechnet.
Eine gegebenenfalls erforderliche Kaution richtet sich nach Ziffer 7 dieser Mietbedingungen.
12. STORNIERUNG DER MIETWAGENBUCHUNG
Eine Stornierung der Mietwagenbuchung ist jederzeit möglich.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Finka Flitzer eingeht.
Es gelten folgende reguläre Stornierungsbedingungen:
• Bis 14 Tage vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe:
Die Stornierung ist kostenfrei. Bereits gezahlte Mietpreise werden zu 100 % erstattet.
• Weniger als 14 Tage bis 7 Tage vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe:
25 % des vereinbarten Mietpreises werden als Stornokosten berechnet. 75 % des bereits gezahlten Mietpreises werden erstattet.
• Weniger als 7 Tage bis 48 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe:
50 % des vereinbarten Mietpreises werden als Stornokosten berechnet. 50 % des bereits gezahlten Mietpreises werden erstattet.
• Weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe:
100 % des vereinbarten Mietpreises werden als Stornokosten berechnet. Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt grundsätzlich nicht.
• Bei Nichtanreise bzw. Nichterscheinen zur vereinbarten Fahrzeugübergabe (No-Show):
100 % des vereinbarten Mietpreises werden berechnet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Finka Flitzer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
13. OPTIONALE STORNO-OPTION
Finka Flitzer kann bei der Buchung gegen ein zusätzliches Entgelt eine erweiterte Storno-Option anbieten.
Wurde diese Option für die konkrete Buchung abgeschlossen, kann die Mietwagenbuchung bis 48 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe kostenfrei storniert werden.
Der bereits gezahlte Mietpreis wird in diesem Fall zu 100 % erstattet.
Das für die Storno-Option selbst gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe gelten auch bei gebuchter Storno-Option die regulären Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 12.
Die jeweils geltenden Konditionen und der Preis der Storno-Option werden vor Abschluss der Buchung ausgewiesen.
14. NICHTANTRITT, VERSPÄTETE ABHOLUNG UND VORZEITIGE RÜCKGABE
Kann der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, ist Finka Flitzer möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
Eine verspätete Abholung führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des vereinbarten Mietzeitraums.
Bei einer freiwilligen vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung nicht genutzter Miettage, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für eine Nichtanreise gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 12.
15. FAHRZEUGTAUSCH UND ERSATZFAHRZEUG
Sollte das gebuchte Fahrzeug aus technischen, organisatorischen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, ist Finka Flitzer berechtigt, dem Mieter ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug anzubieten.
Ist dies nicht möglich, werden Finka Flitzer und der Mieter eine angemessene Lösung abstimmen.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
16. SCHÄDEN AM FAHRZEUG UND DOKUMENTATION
Finka Flitzer vermietet Fahrzeuge unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Fahrzeugklassen.
Bereits vorhandene Gebrauchsspuren oder Schäden können daher je nach Fahrzeug unterschiedlich sein.
Die Fahrzeuge können bei Übergabe und Rückgabe fotografisch dokumentiert werden.
Dem Mieter steht es frei und wird empfohlen, bei Übernahme und Rückgabe ebenfalls eigene Fotos oder Videos des Fahrzeugs anzufertigen.
17. GPS-ORTUNG UND FAHRZEUGDATEN
Die Fahrzeuge können mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen die Position des Fahrzeugs und gegebenenfalls weitere fahrzeugbezogene Daten bestimmt werden können.
Finka Flitzer kann entsprechende Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere dann verarbeiten, wenn:
• das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird,
• der Verdacht auf Diebstahl oder unberechtigte Nutzung besteht,
• das Fahrzeug außerhalb des vertraglich zulässigen Gebiets genutzt wird,
• dies zur Wahrung berechtigter Rechte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Verarbeitung dient insbesondere dem Schutz der Fahrzeugflotte und der Wahrung der vertraglichen und gesetzlichen Rechte von Finka Flitzer.
Finka Flitzer kann aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen zur Herausgabe entsprechender Daten verpflichtet sein.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Finka Flitzer.
18. PERSÖNLICHE DATEN IM FAHRZEUG
Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs persönliche Daten, die während der Mietzeit in Navigations-, Telefon-, Multimedia- oder sonstigen Informationssystemen des Fahrzeugs gespeichert wurden, soweit möglich zu löschen.
Hierzu gehören insbesondere gekoppelte Mobiltelefone, Kontakte, Navigationsziele und sonstige persönliche Daten.
Soweit möglich, sind entsprechende Systeme vor Rückgabe auf die geeigneten Grundeinstellungen zurückzusetzen.
19. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Für das Vertragsverhältnis gilt spanisches Recht.
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Palma de Mallorca als Gerichtsstand vereinbart.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte und zwingende Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
20. NEBENABREDEN UND TEILUNWIRKSAMKEIT
Individuelle Vereinbarungen zwischen Finka Flitzer und dem Mieter bleiben von diesen Mietbedingungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen.