Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Kraftfahrzeug-Mietaufträgen ausdrßcklich die nachstehend aufgefßhrten Mietbedingungen als Vertragsgrundlage an:
Mietzeit und RĂźckgabe
Die Mietzeit beginnt – unabhängig von der tatsächlichen Abholung – am vereinbarten Tag. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug am umseitig vereinbarten Tag / Uhrzeit in dem von ihm Ăźbernommenen Zustand zurĂźckzugeben.
FĂźr Ăbergabe und / oder RĂźcknahme des Fahrzeuges auĂerhalb der Ăźblichen Geschäftszeit (Montag – Sonntag 08.00 bis 18.00 Uhr) wird ein Zuschlag in HĂśhe von je 25,00 EUR berechnet. Die nicht rechtzeitige RĂźckgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere oder -schlĂźssel verpflichtet den Mieter zum Ersatz des hieraus entstehenden unmittelbaren Schadens. Im Ăbrigen ist die MietgebĂźhr unabhängig davon zu zahlen, ob das Fahrzeug tatsächlich benutzt wurde.
VerfĂźgungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Kraftfahrzeuge befinden sich in unserem alleinigen Eigentum. Jede Ăberlassung der gemieteten Fahrzeuge an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist ohne unsere ausdrĂźcklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Ăberlassung an Dritte sind wir zur sofortigen KĂźndigung des Mietvertrages und zur RĂźcknahme der Fahrzeuge berechtigt.
Die Fahrzeuge dĂźrfen nur auf Mallorca eingesetzt werden. Ein Verlassen der Insel, egal auf welchem Weg, ist verboten.
Schäden und Haftung
Die Kraftfahrzeuge sind fĂźr berechtigte Fahrer gemäà 5. dieser Bedingungen vollkaskoversichert. Im Mietvertrag eingeschlossen ist eine Haftpflicht (50 Millionen pauschal), sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in HĂśhe der hinterlegten Kaution 950 ⏠pro Schadensfall. Unabhängig davon haftet der Mieter während der Mietzeit fĂźr die gemieteten Fahrzeuge samt ZubehĂśr uneingeschränkt, und zwar auch fĂźr Zufallsschäden. Dies gilt insbesondere bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem VerstoĂ gegen die Mietbedingungen, gesetzlichen Vorschriften oder Versicherungsbedingungen. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem VerstoĂ gegen die Mietbedingungen steht dem Mieter kein Ersatzfahrzeug zu. Eventuell noch ausstehende Rest-Miettage verfallen und werden nicht erstattet, unabhängig von dem entstandenen Schaden. Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung kann nachträglich entfallen, wenn der Mieter seiner vertraglichen Aufklärungspflicht bei Unfällen nicht nachkommt, insbesondere dem Vermieter keinen sorgfältig und wahrheitsgemäà ausgefĂźllten Unfallbericht zur VerfĂźgung stellt. Bei einem Unfall ist immer die Polizei zu verständigen.Â
Der Mieter hat die Fahrzeuge bei Empfang zu untersuchen und Fotos zu machen. Sie gelten als in einwandfreiem Zustand Ăźbernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrĂźcklich gerĂźgt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung von bei der Ăbernahme ausdrĂźcklich gerĂźgter Mängel oder um reguläre lnstandhaltungsmaĂnahmen. Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten oder Schäden an den Fahrzeugen samt ZubehĂśr oder Verlusten ist in jedem Falle wegen der Reparatur sofort telefonisch unsere Weisung einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter die hierfĂźr anfallenden Kosten und haftet fĂźr jeden Schaden. Eine Haftung unsererseits fĂźr direkte oder indirekte Schäden, die infolge von StĂśrungen oder Ausfällen der gemieteten Fahrzeuge samt ZubehĂśr entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei der Empfangnahme ausdrĂźcklich gerĂźgte Mängel handelt, ist der Mieter bei StĂśrungen oder Ausfällen auch weder von der Zahlung der MietgebĂźhr befreit noch zu deren Minderung berechtigt. Der Mieter hat das Fahrzeug pflegeleicht zu behandeln. Wird das Fahrzeug in ĂźbermäĂig verschmutztem Zustand zurĂźckgegeben, wird eine Sonderreinigung von 45,00 ⏠fällig. Es darf i9m Mietfahrzeug nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung mĂźssen wir eine Komplettreinigung von 120,00 ⏠berechnen. Wird vom Kunden ein Fahrzeugtausch aufgrund eines Mangels am Fahrzeug gefordert und es kann dann kein Mangel festgestellt werden, wird eine administrative GebĂźhr von 75,00 ⏠(Reinigung und Ăbergabe) fällig.
Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle fßr die Benutzung eines Fahrzeugs bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Er ist nicht berechtigt, mit dem Kraftfahrzeug gewerbliche Personen- oder WarenbefÜrderungen (Baumaterial etc.) durchzufßhren. Der Mieter darf das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- oder Sportveranstaltungen nicht benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs ßber das gesetzliche zulässige Maà hinaus unzulässig. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.
Besondere Pflichten des Mieters bzw. des Fahrers bei Unfall: Wir sind sofort telefonisch zu benachrichtigen, die Polizei ist zu rufen, Erklärungen zur Schuldfrage dßrfen andere Unfallbeteiligten gegenßber nicht abgegeben werden.
Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist sofort bei Buchung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Kaution von 950,00 âŹÂ ist vor Ort (bei Ăbernahme) per Kreditkarte (oder in bar / EC Karte zzgl. 25,00 ⏠BearbeitungsgebĂźhr) zu begleichen. Die Kauution wird auf der Kreditkarte geblockt und automatisch von der Bank wieder freigegeben. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, auf Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Fahrzeuge abgestellt sind.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilnichtigkeit
Fßr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht Spaniens. Gerichtsstand fßr alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist¡ soweit gesetzlich zulässig Palma de Mallorca.
MĂźndliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine GĂźltigkeit. Ănderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedĂźrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berßhrt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.
Schäden am Fahrzeug
Wir haben nicht nur Neufahrzeuge. Anhand Ihrer Buchung haben Sie den Typ / Ausstattung selbst festgelegt. Jedes Fahrzeug wird bei Ăbergabe und direkt bei RĂźckgabe fotografiert und evtl. Schäden so dokumentiert. Selbstverständlich steht es jedem Mieter frei, und ist zu empfehlen, selbst auch Fotos aufzunehmen.
GPS Ortung
Alle Fahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, die die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass Finka Flitzer GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurĂźckgeben, das Fahrzeug auĂerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (Mallorca) nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschlieĂlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Finka Flitzer. Wir weisen darauf hin, dass Finka Flitzer aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rßckgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurßckzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu lÜschen.