Finka Flitzer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Kraftfahrzeug-Mietaufträgen ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen als Vertragsgrundlage an:

Mietzeit und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt – unabhängig von der tatsächlichen Abholung – am vereinbarten Tag. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug am umseitig vereinbarten Tag / Uhrzeit in dem von ihm übernommenen Zustand zurückzugeben.

Für Übergabe und / oder  Rücknahme des Fahrzeuges außerhalb der üblichen Geschäftszeit (Montag – Sonntag 08.00 bis 18.00 Uhr) wird ein Zuschlag in Höhe von je 25,00 EUR berechnet. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere oder -schlüssel verpflichtet den Mieter zum Ersatz des hieraus entstehenden unmittelbaren Schadens. Im Übrigen ist die Mietgebühr unabhängig davon zu zahlen, ob das Fahrzeug tatsächlich benutzt wurde.

Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Kraftfahrzeuge befinden sich in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Fahrzeuge an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Fahrzeuge berechtigt.
Die Fahrzeuge dürfen nur auf Mallorca eingesetzt werden. Ein Verlassen der Insel, egal auf welchem Weg, ist verboten.


Schäden
und Haftung
Die Kraftfahrzeuge sind für berechtigte Fahrer gemäß 5. dieser Bedingungen vollkaskoversichert. Im Mietvertrag eingeschlossen ist eine Haftpflicht (50 Millionen pauschal), sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der hinterlegten Kaution 950 € pro Schadensfall. Unabhängig davon haftet der Mieter während der Mietzeit für die gemieteten Fahrzeuge samt Zubehör uneingeschränkt, und zwar auch für Zufallsschäden. Dies gilt insbesondere bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Mietbedingungen, gesetzlichen Vorschriften oder Versicherungsbedingungen. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Mietbedingungen steht dem Mieter kein Ersatzfahrzeug zu. Eventuell noch ausstehende Rest-Miettage verfallen und werden nicht erstattet, unabhängig von dem entstandenen Schaden. Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung kann nachträglich entfallen, wenn der Mieter seiner vertraglichen Aufklärungspflicht bei Unfällen nicht nachkommt, insbesondere dem Vermieter keinen sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Unfallbericht zur Verfügung stellt. Bei einem Unfall ist immer die Polizei zu verständigen. 

Der Mieter hat die Fahrzeuge bei Empfang zu untersuchen und Fotos zu machen. Sie gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung von bei der Übernahme ausdrücklich gerügter Mängel oder um reguläre lnstandhaltungsmaßnahmen. Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten oder Schäden an den Fahrzeugen samt Zubehör oder Verlusten ist in jedem Falle wegen der Reparatur sofort telefonisch unsere Weisung einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Fahrzeuge samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen auch weder von der Zahlung der Mietgebühr befreit noch zu deren Minderung berechtigt. Der Mieter hat das Fahrzeug pflegeleicht zu behandeln. Wird das Fahrzeug in übermäßig verschmutztem Zustand zurückgegeben, wird eine Sonderreinigung von 45,00 € fällig. Es darf i9m Mietfahrzeug nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung müssen wir eine Komplettreinigung von 120,00 € berechnen. Wird vom Kunden ein Fahrzeugtausch aufgrund eines Mangels am Fahrzeug gefordert und es kann dann kein Mangel festgestellt werden, wird eine administrative Gebühr von 75,00 € (Reinigung und Übergabe) fällig.


Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Fahrzeugs bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Er ist nicht berechtigt, mit dem Kraftfahrzeug gewerbliche Personen- oder Warenbeförderungen (Baumaterial etc.) durchzuführen. Der Mieter darf das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- oder Sportveranstaltungen nicht benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzliche zulässige Maß hinaus unzulässig. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.

Besondere Pflichten des Mieters bzw. des Fahrers bei Unfall: Wir sind sofort telefonisch zu benachrichtigen, die Polizei ist zu rufen, Erklärungen zur Schuldfrage dürfen andere Unfallbeteiligten gegenüber nicht abgegeben werden.


Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist sofort bei Buchung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Kaution von 950,00 €  ist vor Ort (bei Übernahme) per Kreditkarte (oder in bar / EC Karte zzgl. 25,00 € Bearbeitungsgebühr) zu begleichen. Die Kauution wird auf der Kreditkarte geblockt und automatisch von der Bank wieder freigegeben. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, auf Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Fahrzeuge abgestellt sind.


Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilnichtigkeit
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht Spaniens. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist· soweit gesetzlich zulässig Palma de Mallorca.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.


Schäden am Fahrzeug
Wir haben nicht nur Neufahrzeuge. Anhand Ihrer Buchung haben Sie den Typ / Ausstattung selbst festgelegt. Jedes Fahrzeug wird bei Übergabe und direkt bei Rückgabe fotografiert und evtl. Schäden so dokumentiert. Selbstverständlich steht es jedem Mieter frei, und ist zu empfehlen, selbst auch Fotos aufzunehmen.


GPS Ortung
Alle Fahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, die die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass Finka Flitzer GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (Mallorca) nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Finka Flitzer. Wir weisen darauf hin, dass Finka Flitzer aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen.